Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12359, Berlin, auf der Buschkrugallee / AS Buschkrugallee, Ri, Grenzallee mit 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Durch Kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht wurden mit Frontfoto 71 km/h dokumentiert
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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