Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in 13353, Berlin, Mi./Wd, auf der Seestraße 124, Ri. BAB 100 um 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 74 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto. Bußgeld: 150,00 €, erhöht wegen Voreintragungen.
Verstoß gegen: § 17 OWiG , § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
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