Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 13503, Berlin Rd, A 111, LG – AS Schulzendorfer Str., Ri. stadtauswärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Kombiniertem Messgerät Geschw./Rotlicht mit Frontfoto 83 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Abhörung im Bußgeldverfahren
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