Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14055, Berlin, BAB 115 Süd, Höhe Eichkampsiedlung, Süd die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 110 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: übersandte Zeugenfragebogen
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