Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14057, Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC, Überleitung BAB 115 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 24 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto ergab 84 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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