Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 14057, Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC, Überleitung BAB 115 um 33 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto

Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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