Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14059, Berlin, Ch/Wi, Spanndauer Damm, ggü. 44, Ri. Otto-Suhr-Allee die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 18 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit einem Geschwindigkeitsmessgerät wurden 48 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Zeugenfragebogen

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