Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14197, Berlin, auf der BAB Süd, Einfahrt Überbauung Schlangenbader Str. Süd die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto ergab 110 km/h
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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