Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in 19300, Grabow, auf dem Fliederweg 5, aus Richtung Binnung, L 072 um 26 km/h, bei zulässigen 6 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 32 km/h. Beweismittel: Lasermessung.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Vordruck Anhörung
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