Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 27619, Schiffdorf, auf der K 58, bei km 3,6, Abschnitt 10, Station 0,735, Rtg. Brhv. die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor 3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 72 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Cuxhaven übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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