Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 27711, Osterholz-Scharmbeck, auf der Garlstedter Straße, K 46, Höhe Hs. Nr. 1 mit 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Vordruck Zeugenanhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Osterholz übersandt.
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