Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 31634, Steimbke, K 37, Lichtenhorster Straße, Abschnitt 10, ca. Station 186, Rtg. Steimbke-Mitte die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 71 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Nienburg/Weser übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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