Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 32457, Porte Westfalica, B 65, Abs. 99,1, km 0,300, Höhe Porta Markt mit 35 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.
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