Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 32469, Petershagen, OT Maaslingen, L 770, Kreuzung Maaslinger Straße / Frankenweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 91 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Vordruck Anhörung
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