Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 37643, Gem. Amelungsborn, B 64, Höhe Abzweig Holenberg, FR Holzminden wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 118 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 48 km/h. Beweismittel: Messung mit S 350 stationär und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG,§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Holzminden übersandt.
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