Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in 47259, Duisburg, Mannesmannstraße, FR Mündelheim mit 35 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessverfahren mit Messgerät Riegl dokumentierte mit Foto 85 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Vordruck Anhörung
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