Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 49525, Lengerich, Brochterbecker Straße, Haus-Nr. 60, Gaststätte um 22 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ES3.0 mit Foto 52 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Zeugenfragebogen

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