Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 63128, Dietzenbach, Limesstraße, Richtung Heusenstamm missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mit Rotlichtüberwachungsanlage mit Beweisfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Polizeipräsidium Südosthessen übersandte Vordruck Schriftliche Anhörung

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