Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in 64823, Gem. Groß-Umstadt, auf der B 26, bei NK km 6119/052/0.8, FR Babenhausen um 15 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 115 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed, Foto, Verwarnungsgeld: 20,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Groß-Umstadt

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