Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 64832, Babenhausen, Bouxwiller Straße, i.H. Rückseite Ostring die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 79 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Sensormessung mit Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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