Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 68519, Viernheim, Weinheimer Straße, Höhe Nr. 109 a, FR stadteinwärts mit 37 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte mit Foto 57 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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