Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 68799, Reilingen, Gem., L 560/B39, Ausbauende B 39, km 1,6 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 91 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Hockenheim übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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