Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 69239, Neckarsteinbach, B 37, Nähe Landesgrenze, Baustelle. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Messgerät ES3.0 68 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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