Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in 70771, Leinfelden-Echterdingen, auf der Hauptstr., FR Stetten ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 71 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Leinfelden-Echterdingen übersandt.

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