In 71337, Waiblingen, B 14, Ausfahrt Waiblingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb  geschlossener Ortschaften um 20 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab 120 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Waiblingen übersandte Vordruck Anhörung

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