Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72160, Horb a. N.-Mühlen, Remigius Straße, Fahrtrichtung Rottenburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit TraffiStar S350 mit Foto ergab 58 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Horb übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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