Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72172, Sulz-Fischingen, L 424, Neckartalstraße, FR Horb die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 82 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät VDS M 5 VDS mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 32 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Rottweil übersandte Zeugenfragebogen
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