Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72793, Gem. Pfullingen, K 6729, km 2,2 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 70 km/h 89 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Reutlingen übersandte Zeugenfragebogen
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