Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74865, Neckarzimmern-Steinbach, B 27, Rtg. Mosbach die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 46 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neckar-Odenwald Kreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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