Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes, dass der Kommunikation, Information oder Organisation dient ( Mobiltelefon ) während des Führens eines Kraftfahrzeuges in 76744, Wörth, Hans-Martin-Schleier-Straße, Ecke Alte Eisenbahnmeisterei wurde mit Bußgeldbescheid geahndet. Beweismittel: Zeugenaussagen der aufnehmenden Beamten.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 246.1 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erhob 100,00 € Bußgeld
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