Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 77656, Offenburg, B 3 / B 33, Höhe Abfahrtsspange, Rtg. Uffhofen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät Leivtec XV 3 wurden 52 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oldenburg übersandte Zeugenfragebogen
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