Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 77948, Friesenheim-Oberschopfheim, Bundesstraße 3, Höhe Einmündung Leutkirch Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät ES8,0 wurden 71 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ortenaukreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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