Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.06.2016 in 79183, Waldkirch, auf der B 294, Abfahrt Waldkirch-Ost, in Höhe Breitmatte mit 26 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Sensormessung dokumentierte mit Foto 106 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Waldkirch
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MUSTER 16