Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 79288, Gottenheim, B 31 a, Abzweig Buchheimer Straße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 ergab 95 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald übersandte Zeugenfragebogen

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