Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 84508, Burgkirchen a.d. Alz, Schönberg AÖ 25, Höhe Hs.-Nr 54 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed mit Frontfoto 82 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Gemeinde Burgkirchen a.d. Alz übersandte Zeugenfragebogen
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