Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 85395, Attenkirchen, FS 16, Moosburger Straße, Höhe Hs.-Nr. 2 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 71 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandt.

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