Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 85809, Aschheim, auf der Keltenstraße, zw. Haus-Nr. 12 u. 8 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 10 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 33 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Markt Schwaben übersandte Vordruck Anhörung / Fahrerfeststellung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”