Bei einer Geschwindigkeit von 136 km/h der erforderliche Abstand von 56,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 88147, Achberg, BAB 96, Km 8,800, Fahrtrichtung Memmingen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung mit Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruheübersandte Zeugenfragebogen
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