Bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h der erforderliche Abstand von 48,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 88147, Achberg, BAB 96, km 8,800, Fahrtrichtung Memmingen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erlies Bußgeldbescheid über 100,00 €
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