Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88214, Ravensburg, Oberhofen, Kemmerlanger Straße, Höhe Hs.-Nr. 17, FR ortseinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 137 km/h mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h wurde Verwarnung / Anhörung übersandt. Verwarnungsgeld von 30,00 € erhoben.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ravensburg

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