Bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h der erforderliche Abstand von 50,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 88239, Wangen, BAB 96, km 9,500, Fahrtrichtung Lindau nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,50 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erlies Bußgeldbescheid über 160,00 € Bußgeld mit 1 Monat Fahrverbot.
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