Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 143 km/h der erforderliche Abstand von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 88299, Leutkirch, BAB 96, km 40,500 Fahrtrichtung Lindau nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung mit Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24  Abs. 1,3 Nr. 5 StVG 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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