Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 88299, Leutkirch-Herlazhofen, auf der L 319, FR A 96 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 100 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffipax-Traffiphot S
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu übersandt.
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