Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88299, Leutkirch-Herlazhofen, L 319, Höhe Fahrradunterführung, FR A 96 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 26 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit TRAFFIPAX Traffiphot S ergab 96 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leutkirch übersandte Zeugenfragebogen
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