Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in 88447, Warthausen-Herrlishöfen, auf der L 267, Ulmer Straße, ortseinwärts, in Richtung Äpfingen um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Biberach übersandte Vordruck Anhörung
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