Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88456, Ingoldingen, auf der L 284, Steinhauser Straße ortseinwärts, Richtung Degernau mit 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Messung mit Lasergerät dokumentierte mit Foto 51 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Landratsamt Biberach übersandte Vordruck Anhörung
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