Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88499, Riedlingen-Daugendorf, B 312, OD die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 17 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Sensormessung mit eso 3.0 wurden 67 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Biberach übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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