Bei einer Geschwindigkeit von 102 km/h wurde der erforderliche Abstand von 42,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 89079, Ulm, B 30, Ri. Ulm, Höhe Donaustätten nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,29 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt. Bußgeld: 160,00 €
Verletzte Vorschriften: 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ulm erlies Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot
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