Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 89150, Laichingen, L 230, km 1,5, Richtung Laichingen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Messgerät eso Einseitensensor 3.0 124 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Alb-Donau-Kreis übersandte Zeugenfragebogen
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