Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 92274, Gebenbach, B 14, Hauptstraße, Höhe Irlstraße Haus Nr. 34. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit einem  Einseitensensor 81 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6, BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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